Bundesschiedsgericht
Das Bundesschiedsgericht entscheidet unabhängig vom Vorstand auf Grundlage der Satzung und der Schiedsgerichtsordnung
über dort definierte parteiinterne Streitfälle auf
Bundesebene und ggf. bzgl. Landesvorständen. Es entscheidet
außerdem in allen Fällen, in denen Landes- Orts- und
Kreisverbände über kein eigenes Schiedsgericht verfügen.
Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts wurden auf dem Bundesparteitag am 06.06.2010 von der Mitgliederversammlung gewählt. Dies sind:

Sie erreichen das Bundesschiedsgericht unter bundesschiedsgericht (at) ddp-partei.de
Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts wurden auf dem Bundesparteitag am 06.06.2010 von der Mitgliederversammlung gewählt. Dies sind:
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