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Bundesschiedsgericht


Das Bundesschiedsgericht entscheidet unabhängig vom Vorstand auf Grundlage der Satzung und der Schiedsgerichtsordnung über dort definierte parteiinterne Streitfälle auf Bundesebene und ggf. bzgl. Landesvorständen. Es entscheidet außerdem in allen Fällen, in denen Landes- Orts- und Kreisverbände über kein eigenes Schiedsgericht verfügen.

Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts wurden auf dem Bundesparteitag am 06.06.2010 von der Mitgliederversammlung gewählt. Dies sind:
bsg

Sie erreichen das Bundesschiedsgericht unter bundesschiedsgericht (at) ddp-partei.de