Demokratie jetzt
Warum das vereinigte Deutschland endlich eine wirkliche Verfassung braucht...

Wiedervereinigung BRD-DDR 1990 nach Art. 23 GG war politisch klug
Es gab gute Gründe dafür, in dem rasanten Prozess der Wiedervereinigung 1989-1990 auf eine zeitraubende Verfassungsdiskussion zu verzichten und nicht sofort gemäß Art. 146 GG zu verfahren, sondern – gewissermaßen als eine Vorstufe dazu – zunächst die staatliche Einheit nach dem damaligen Art. 23 GG schnellstmöglich herbeizuführen. Im damaligen Systemwettbewerb hatte sich eben das westdeutsche Wirtschaftssystem mit dem Anspruch einer Sozialen Marktwirtschaft gegenüber dem planungswirtschaftlichen Ansatz der DDR erkennbar durchgesetzt. Die sogenannte Wende 1989 bot zudem nur ein sehr schmales Zeitfenster der wunderbaren Möglichkeiten, die den Weltfrieden bedrohende Spaltung Europas zu überwinden und im Rahmen des politisch Machbaren einen vereinten deutschen Staat in einem Verbund miteinander kooperierender Nachbarstaaten entstehen zu lassen. Eine in der deutschen und europäischen Geschichte einmalige Situation!
Unzufriedenheit und Ängste trotz gewaltiger Aufbauleistungen
In den 1990er-Jahren war im Prinzip das beste bisher existierende deutsche Staatswesen geschaffen worden. Nach über 20 Jahren wurde in gemeinschaftlicher Anstrengung Herausragendes geleistet. Gigantische Infrastrukturmaßnahmen haben die Länder der damaligen DDR in unvergleichlicher Weise vorangebracht – die Aufbauleistungen sind so enorm, dass man sich inzwischen eher um den Zustand vieler westdeutscher Kommunen und Landstriche sorgen muss, weil diese in ihrer Entwicklung in den 1980er-Jahren stehen blieben. Jeder der sich nochmals Fotos und Filme des morbiden DDR-Alltags ansieht, muss im Vergleich das heute Erreichte anerkennen – beim Durchfahren der östlichen deutschen Bundesländer fällt es zunehmend schwerer, diese als ehemaliges DDR-Gebiet zu identifizieren... Trotzdem spüren immer mehr Deutsche, dass etwas mit diesem Gemeinwesen und auch mit der europäischen Integration nicht stimmt, wir auf einem falschen Weg sind! Deutschland und Europa sind im Jahr 2011 fürwahr in einer schlechten Verfassung. Sämtliche Fortschritte der letzten zwei Jahrzehnte können nicht über systemimmanente Probleme hinwegtäuschen. Die Euphorie und die Friedensdividende der frühen 1990er-Jahre haben Existenzangst Platz gemacht; Deutschland und Europa stagnieren – und drohen möglicherweise schon sehr bald, in einen Abwärtsstrudel gerissen zu werden. Es kündigt sich eine Katastrophe geschichtlichen Ausmaßes an, die alles in den letzten beiden Dekaden Erreichte entwerten und zerstören könnte. Geister der Vergangenheit werden beschworen, ein mentales Abgleiten in eine dunkle Zeit steht zu befürchten.
Deutschland in zentraler Verantwortung für Frieden und Wohlstand
Weder wilhelminische Überheblichkeit noch Selbstverleugnung stehen Deutschland gut an – als zentrales europäisches Land mit gut 80 Millionen Einwohnern sowie wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Potenz (vor allem beim Mittelstand) kann es kein zurück ins Gestern geben, kein Verstecken – mutige, visionäre Schritte in großer Verantwortung sind gefragt. Zu einem gesunden Selbstbildnis einer Nation gehört es, sich ein Leitbild zu geben, das Bewährtes der Vergangenheit aufgreift, zukünftigen Entwicklungen eine solide Basis gibt und Fortschritte zulässt, aber eben auch nicht ständig verwässert wird oder modifiziert werden muss, um die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu schließen. Gleichwohl muss auch jeder parteipolitischen Instrumentalisierung der freiheitlich-rechtlichen Grundordnung entschieden begegnet werden! Über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es an der Zeit, formale wie ideelle Makel unserer Grundordnung zu überwinden – nicht als Stückwerk, sondern als Ergebnis eines demokratischen Findungsprozesses, als ganzheitliche Lösung! Deutschland muss im ureigensten Interesse nach innen und außen seine Position klären, die Verantwortung für Frieden und nachhaltigen Wohlstand im eigenen Land sowie durch Hilfe zur Selbsthilfe bei den europäischen Nachbarn übernehmen und die eigenen vitalen Interessen – die es im Notfall auch zu verteidigen gilt – zu benennen und zu dokumentieren. Verlässlichkeit und Stabilität in Zeiten eines weiteren epochalen Wandels gilt es vorzuleben. Es ist indes an der Zeit, für das vereinigte Deutschland im 21. Jahrhundert die Verfassungsfrage nach Art. 146 GG zu stellen!
Schluss mit dem Provisorium!
Bei den Beratungen zum „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ 1948 war klar, dass damit keine neue Verfassung geschaffen werden sollte, sondern lediglich eine Art Satzung oder Geschäftsordnung für eine Übergangszeit. Die Beschlüsse der vier Siegermächte über das besetzte Deutschland sowie die Rechtsauffassung im späteren westdeutschen Teilstaat ließen nie einen Zweifel, dass Deutschland als ein Völkerrechtssubjekt weiterhin existierte, dieses nur während der alliierten Kontrolle keine handlungsfähigen Organe besitzt. Die Gründung der Länder in den vier Besatzungszonen nahm nur in wenigen Fällen Rücksicht auf historisch gewachsene Strukturen, sondern es waren im Prinzip von den Alliierten befohlene Verwaltungsakte – die Gründung der „Bundesrepublik Deutschland“ in den drei westdeutschen Besatzungszonen folglich die Schaffung einer übergeordneten Selbstverwaltung der Länder. Dass kein starker Zentralstaat geschaffen werden sollte, mag aus der damaligen Sicht der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Länder verständlich sein – der heutige Föderalismus ist jedoch ein Hemmschuh, der letztlich auch den Ländern selbst schadet. Es bedarf dringend einer grundsätzlichen Diskussion und Regelung des Subsidiaritätsprinzips – was sollte auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder gar internationaler Ebene geregelt werden, um höchste Effizienz und Effektivität zu ermöglichen, ohne dabei das Selbstbestimmungsrecht der Nation und der Regionen zur Parodie werden zu lassen? Das Haushalts- und Budgetrecht etwa ist dabei von zentraler Bedeutung („Königsrecht“ der nationalen/regionalen Volksvertretung). Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ war 1948/1949 ohne Frage ein herausragendes Beispiel für eine schriftlich fixierte Grundordnung, zumal ja auch bewährte Anteile aus vorhergehenden Verfassungsentwürfen aufgenommen wurden (so aus der Zeit des „Paulskirchenparlaments“ von 1848/1849). Es bleibt aber ein Manko, dass die Deutschen bis heute nicht in einer Volksabstimmung über ihre Grundordnung explizit abstimmen konnten – dem Grundgesetz haftet der Hintergrund eines Besatzungskonstruktes und des damaligen gebietskörperschaftlichen Provisoriums an. Ein Zustand, der nicht über weitere Jahrzehnte getragen werden kann, ohne auch darüber Werte und Begriffe wie „Demokratie“ und „Republik“ zu beschädigen!
Für eine Verfassung der Republik Deutschland!
Die letzte wirkliche Verfassung der Deutschen war jene des „Deutschen Reiches“ nach dem Ersten Weltkrieg, der sogenannten „Weimarer Republik“. Im Kontext einer neuen Verfassung muss deutlich werden, dass Deutschland als unteilbares demokratisches Staatswesen, also als Republik, existiert und sich ggf. in konstituierte Regionen (Länder) gliedert, aber nicht die von Besatzungsmächten geschaffenen Länder den Staat bilden! Föderalismus muss da entfaltet werden, wo er echte Stärken aufweist – in der Kultur und in der regionalen mittelständischen Wertschöpfung –, aber darf nicht Separatismus und Lähmung des Gesamtstaates befördern! Die innere Gliederung Deutschlands steht auf dem Prüfstand und sollte in Volksabstimmungen entscheiden werden. Wenn also z.B. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zusammen ein neues Land („Mitteldeutschland“) bilden wollen, ebenso wie vielleicht Berlin und Brandenburg („Freistaat Preußen“), dann sollte dies möglich sein, so wie auch Bremen weiterhin eigenständig sein könnte und sich vielleicht die schwäbischen Gebiete aus Baden-Württemberg und Bayern zu einem Land zusammenfinden mögen etc. Die Größe einer konstituierten Region oder deren Einwohnerzahl sagt kaum etwas aus – allein die Wertschöpfung und das Vermögen zu einer Existenz ohne dauerhafte Transferleistungen. Es lohnt sich dazu, andere föderale Ansätze (s. US-Staaten, kanadische oder niederländische Provinzen und vor allem die Schweizer Kantone) zu studieren und schlanke, transparente sowie bürgernahe Selbstverwaltungsstrukturen aufzubauen. Zu diskutieren wäre auch, ob die bisherige zweite Kammer (Bundesrat) ggf. durch eine Vertretung aller deutschen Städte und Gemeinden zu ersetzen wäre.
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