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      deutsche demokratische partei                                              Die Kaufkraft-Partei


Die Schließung der Wettbüros:
Regeln für die Börse / Aktiengesellschaften


„Der Kleinaktionär ist das Kanonenfutter des Wertpapierhandels.“
Helmar Nahr, Ökonom und Mathematiker


Aktienkurse - Heute so seriös wie Pferdewetten:
boersenkurse
Bild: Wikipedia
pferdewetten
Bild: Wikipedia


Die "Weltfinanzgipfel" sind nicht mehr als Fototermine zu Wahlkampfzwecken. Sie können nichts bewirken, weil sie lediglich versuchen, die Symptome zu mildern. Und nicht einmal das gelingt den beteiligten Regierungen - was vermutlich daran liegt, daß die Regierungen überhaupt kein Interesse an einem bürgerfreundlichen Finanzmarkt haben.

Union, SPD, FDP und Grüne haben:
  • die von ihnen beklagten "Heuschrecken" (Hedge Fonds) selbst eingeladen, indem sie dieses hochspekulative und volkswirtschaftlich schädliche Geschäftsmodell per Gesetz zuließen
  • die Finanzaufsichtsbehörden entweder nicht mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet oder sie sogar bei der Aufsicht behindert - und die Ergebnisse ignoriert
  • jede noch so unverantwortliche Spekulationsmöglichkeit, die sie eröffneten und immer noch dulden, als "Förderung des Finanzwirtschaftstandortes Deutschland" gefeiert
  • zugelassen und gefördert, daß sogar die von ihnen kontrollierten Landesbanken einen staatlich legitimierten Bilanzbetrug begingen, indem sie Risiken in heimliche "Zweckgesellschaften" auslagerten und aus den Bilanzen löschten
  • zugelassen und gefördert, daß sogar die von ihnen kontrollierten Landesbanken ihre Steuerpflicht mit Briefkastenfirmen in Steueroasen umgehen

Bundeskanzlerin Merkel meinte am 21.11.2008: "Wir haben die Finanzmärkte durch das Maßnahmenpaket für die Banken stabilisiert." Darf man das auch anders sehen? Wie wollen Kanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück mit einer kleinen Bürgschaft, für die der Staatshaushalt überhaupt keine Mittel besitzt, ein Risiko-Volumen von global vernetzten Kreditpapieren von 596 Billionen $ in Schach halten? Und was soll es bringen, die Wettbüros und Spielcasinos ein klein wenig mehr zu beaufsichtigen? Warum schließen die Regierungsparteien die Wettbüros und Spielcasinos nicht?

Und warum propagieren Frau Merkel und Herr Steinbrück eine "globale Lösung", wo doch die Erfahrung lehrt, daß es niemals eine globale Lösung geben kann? Das Glücksspiel in den Spielcasinos der Welt bringt den entscheidenden Menschen viel zu viel Geld, als daß sie es je aufgeben würden. Frau Merkel sollte sich doch noch daran erinnern, daß Amerikaner und Briten strikt gegen wirkungsvolle Regeln für den Finanzmarkt sind. Auf eine globale Lösung zu setzen, heißt auf den St. Nimmerleinstag zu warten.

Die eigentlichen Ursachen der Weltfinanzkrise lassen die Regierungsparteien also außer Acht. Die ddp setzt an den Ursachen an, und zwar sowohl beim Zinsproblem als auch bei den Börsen und Banken / Finanzdienstleistern. Das ist problemlos auf nationaler Ebene möglich:

Regeln für die Börse


  1. Bilanzierungs- bzw. Gewinnermittlungsregeln sind einfach und einheitlich (siehe: Jörg Gastmann - "Die Geldlawine", Punkt 5.2.).
  2. Die Bilanz eines jeden Unternehmens muß die Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen aller Tochtergesellschaften enthalten.
  3. Die Gründung von Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Risiken ist ab sofort strafrechtlich als gewerblicher Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch zu ahnden. Vorhandene Zweckgesellschaften sind umgehend wieder in die Muttergesellschaft zu integrieren und zu bilanzieren.
  4. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) prüft künftig permanent sämtliche Bilanzen und Buchungen der börsennotierten Unternehmen. Die Buchhaltungen aller börsennotierten Unternehmen senden daher täglich ihre Buchungsdaten per Datentransfer zur Prüfung an die DPR. Dabei wahrt die DPR die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen in gleicher Weise, wie es die bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tun.
  5. Die Bewertung von Vermögen obliegt ausschließlich der DPR, auf Grundlage eines einheitlichen Bewertungskatalogs (siehe "Die Geldlawine", Punkt 5.2.).
  6. Die DPR ermittelt aus den Buchungsdaten (incl. der ständig aktualisierten Vermögenssituation) den Aktienkurs und leitet ihn an jedem 1. Werktag des Monats an den Börsencomputer weiter.
  7. Bei Unternehmen, die ihre Gewinne in (regionalen oder überregionalen) Monopolen oder ähnlich wettbewerbsarmen Bedingungen erzielen, wird der Aktienwert nicht auf Basis des (künstlich überhöhten) Gewinns, sondern auf Basis des Umsatzes berechnet (Aktienwert = 5% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 2 Jahre zzgl. Nettovermögen). Dies betrifft insbesondere Energie- und Wasserversorger.
  8. Der Kurs bleibt so lange unverändert, bis neue geprüfte Vermögens- und Gewinndaten vorliegen
    (also mindestens 1 Monat).
  9. Der festgelegte Kurs ist zwingend für Kauf- und Verkaufsangebote. Verkäufe zu anderen Preisen sind nichtig. Ebenso wie heute ist der außerbörsliche Handel im sogenannten „Freiverkehr“ nur mit solchen Wertpapieren zulässig, die nicht an der Börse zugelassen sind.
  10. Die Anhäufung unproduktiven Unternehmensvermögens ist nicht zulässig. Die nach der Bildung notwendiger Rückstellungen (zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen) verbleibenden Gewinne sind vollständig an die Aktionäre auszuschütten.
  11. Ausschüttungen an Aktionäre dürfen nicht durch Kredite oder Verkäufe von Betriebsteilen finanziert werden.
  12. Niemand darf Aktien im Wert von mehr als 5 Mio. € besitzen (einzige Ausnahme: Anteile am eigenen Familienunternehmen).
  13. Niemand darf mehr als 1% der Aktien einer Aktiengesellschaft besitzen, auch nicht indirekt über Holdings und Strohmänner. Ausnahmen sind:
    1. Beteiligungen von Gründern/Erben an ihren eigenen Familienunternehmen
    2. Zustimmung des Bundeskartellamts bei nachweislich ernsthaft gefährdeter Überlebensfähigkeit des Unternehmens
  14. Die Deutsche Börse veröffentlicht über das Internet eine Liste mit allen Steuernummern von Aktionären und deren Beteiligungen / Aktienvermögen, so daß die Öffentlichkeit kontrollieren kann:
    1. ob tatsächlich niemand mehr als 1% an einem Unternehmen besitzt
    2. ob tatsächlich niemand Aktien im Wert von mehr als 5 Mio. € besitzt
  15. Ohne deutsche Steuernummer ist kein Eigentum an Aktien möglich. Ausländische Personen erhalten auf Antrag eine Steuernummer.
  16. Aktienkäufe sind nur gegen Buchgeld zulässig und nicht als Tausch gegen andere Aktien / Wertpapiere.
  17. Kreditfinanzierte Aktienkäufe sind nichtig.
  18. Vergangene kreditfinanzierte Aktienkäufe fallen unter die private Vermögensbilanz des Käufers und dürfen unter keinen Umständen zu Lasten des gekauften Unternehmens verbucht werden (Verbot des „leveraged-buy-out“).
  19. Bereits erfolgte Ausschüttungen bei kreditfinanzierten Unternehmenskäufen sowie Ausschüttungen, die nicht durch einen Gewinn aus der Geschäftstätigkeit des übernommenen Unternehmens gedeckt sind, sind zzgl. 8% Jahreszins an das übernommene Unternehmen zurückzuzahlen.
  20. Die Plünderung der Unternehmen / Aktionäre durch Aktienoptionsprogramme, Altersversorgungen und Abfindungen des Managements ist verboten.
  21. Die Altersversorgung keines Angestellten - auch nicht von Vorständen - darf über dem 5-fachen des Durchschnitts der anderen Betriebsrentner des Unternehmens liegen.
  22. Abfindungen an Altaktionäre bei erzwungenen Verkäufen („squeeze out“) sind mit dem Kaufpreis, den jeder Aktionär jeweils zahlte, plus 5% Jahreszins auszuzahlen. Erzwungene Verkäufe sind nur nach 4/5-Mehrheitsbeschlüssen der Aktionäre möglich. Dabei müssen 100% aller Aktionäre ausbezahlt werden.
  23. Aktienverkäufe, die weniger als 1 Jahr nach dem Kauf stattfinden, unterliegen einer Umsatzsteuer von 50% des Kauf-/Verkaufspreises (je nachdem, welcher Preis höher liegt).
  24. In- und ausländische Käufer/Eigentümer werden gleich behandelt.
  25. Vorstände dürfen nicht gleichzeitig Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens sein.
  26. Ehemalige Vorstände dürfen nicht Aufsichtsrat des Unternehmens (oder damit verbundenen Unternehmen) sein, in dem sie früher Vorstand waren.
  27. Beteiligungen von juristischen Personen und Körperschaften an Unternehmen sind unzulässig und an natürliche Personen, den Rentenfonds der DRB (siehe Punkt 28) oder andere Aktienfonds  (siehe Punkt 29) zu verkaufen.
  28. Der von der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ (DRB, ehemals BfA, siehe 4.3.2.1.) verwaltete staatliche Rentenfonds kauft permanent alle verfügbaren Aktien auf (Kaufpreis: siehe Punkt 6.). Für eine ggf. erforderliche Vorfinanzierung erhält der DRB-Fonds zinslose Kredite von der staatlichen „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW).
  29. Investmentfonds dürfen nur dann in Deutschland gelistete Aktien kaufen und verwalten, wenn sie (wie die DRB) eine Liste mit den Steuernummern und Anteilen ihrer Kunden veröffentlichen.
  30. Es ist nur noch eine Aktienart zulässig: die frei handelbare und voll stimmberechtigte Namensaktie. U.a. § 12 Abs. 1 Satz 1, § 68 und §§ 139-141 Aktiengesetz sind zu streichen. Vorzugsaktien sind in Namens-Stammaktien umzuwandeln, so daß es weder eingeschränkte Stimmrechte noch unterschiedliche Bewertungen noch Genehmigungspflichten (Vinkulierung) gibt.
  31. Ratings sind verboten.
  32. Der Handel mit Optionsscheinen (d.h. mit für die Zukunft vereinbarten Kursen) und sämtlichen Derivaten ist verboten. Verträge und Zahlungsverpflichtungen, die auf Optionen bzw. Derivaten basieren, sind nichtig und müssen nicht gezahlt werden. Preissicherungsvereinbarungen sind nur zwischen Unternehmen/Unternehmern zulässig, die die reale und mobile Ware auch physisch besitzen (werden) und in der entsprechenden Branche tätig sind.
  33. Die deutsche Börse wird unabhängig von den anderen Börsen der Welt ab und nimmt jedes ausländische Unternehmen auf, das entsprechend den deutschen Regeln bilanziert.

Hinzu kommen Regeln für Banken. (mehr)