So sinnlos ist die Riester-Rente
- "Das Niveau der gesetzlichen Rente soll langfristig moderat abgesenkt werden". Was unter "moderater Absenkung" zu verstehen ist, erleben die Rentner seit 2003: Die Renten steigen entweder überhaupt nicht, oder erheblich geringer als die Preissteigerungen. Die steigenden Preise fressen die Renten auf.
- Da der Staat schon in 20-30 Jahren für die meisten Rentner keine gesetzlichen Renten mehr zahlen kann, von denen man leben könnte, wird die Verantwortung als "Eigenverantwortung" auf die Bürger abgewälzt: Hauptsächlich durch die Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist für Menschen gedacht, deren Einkommen so niedrig sind, daß sie eine gesetzliche Rente unter der Armutsgrenze erhalten. Um das zu verhindern, sollen sie sparen. Wie sinnlos dieses Konzept ist, zeigen zwei Zahlen, die man in Verbindung miteinander sehene muß:
- Laut Pressemitteilung Nr. 305 des Statistischen Bundesamts vom 25.08.2008 verfügte die Hälfte aller Arbeitnehmer/Selbständigen über jährliche Einkünfte von monatlich unter 1.251 € netto.
- Laut Süddeutscher Zeitung vom 28.11.2008 ist die Sparquote bei Haushalten mit einem Einkommen von unter 1.300 € negativ, das heißt: Die Ausgaben sind höher als die Einnahmen.
Diejenigen, die mit der Riester-Rente für ihr Alter vorsorgen sollen, haben also überhaupt kein Geld dazu.
Die Riester-Rente ist auch aus zwei weiteren Gründen sinnlos:
1. Die
Riester-Rente bringt bestenfalls ein Taschengeld
Die Regierungsparteien behaupten, ein Hartz IVer könne sich durch eine Riesterrente mit einem Sparbetrag von 5 (in Worten: fünf) € monatlich gegen Armut schützen. Das sind 60 € jährlich. Wenn lt. Stiftung Warentest aus 1.000 € Jahressparleistung bestenfalls 216 € Riesterrente werden, dann werden aus 60 € Jahressparleistung mit einem staatlichen Zuschuß von sage und schreibe 9 € und 50 Cent bestenfalls eine Riesterrente von monatlich 12 € und 96 Cent.
Auch wenn man berücksichtigt, daß der Durchschnitt der staatlichen Förderung etwas höher ist (weil nicht alle Riester-Sparer eine staatliche Förderung beantragten): Der in jedem Fall niedrige Betrag wird zusätzlich durch die Inflation geschmälert. Bei einer weiterhin zu erwartenden jährlichen Preissteigerung von 2,8% haben 216 € des Testsiegers in 30 Jahren eine Kaufkaft von heutigen 106 € und 20 Cent.Die Riester-Rente ist also selbst im
günstigsten Fall so niedrig, daß sie nicht vor Armut
schützt.
Und wie hoch sind - wenn man den theoretischen "Testsieger" mal
Beiseite
läßt - die tatsächlichen
Sparbeträge in der
Realität? Darüber gibt das Bundesministerium
für Altersarmut und Sozialabbau (BMAS) Auskunft. Die
Bundesregierung feiert 11,33
Mio. Riestersparer, die 2008 von ihrem Ministerium 866 Mio.
€ staatliche Zulagen erhielten.
Rechnen wir einmal nach: 866 Mio. € dividiert durch 11,33 Mio.
Sparer und 12 Monate sind monatlich 6 € und 37 Cent staatliche
Zulage. Auch diese Gesamtbetrachtung beweist, wie niedrig und sinnlos
die Riesterrenten sind.
2. Die meisten Riester-Sparer erhalten Null Cent und entlasten nur den Staat
Das ARD-Magazin Monitor wies in seiner Sendung vom 10. Januar 2008 nach, daß selbst Durchschnittsverdiener, die 32 Jahre lang in die Riester-Rente einzahlen, keinen einzigen Cent Riester-Rente erhalten. Geringverdiener gehen sogar nach 45 Jahren Beitragszahlung leer aus. Siehe auch ARD-Magazin Plusminus.
Aufgrund der Gehaltsentwicklung wird
das Problem die Mehrheit der Bundesbürger betreffen.
Es gibt 4 typische Ergebnisse bei der Riester-Rente:
a) Durchschnitts und Geringverdiener ohne Riester-Rente:
Bei wem die gesetzliche Rente unter
der Sozialhilfe/"Grundsicherung"
im Alter (in
Höhe des Hartz IV-Niveaus) liegt, der erhält vom
Sozialamt
einen Zuschuß bis zum Grundsicherungsniveau.
Beispiel:
- Die "Grundsicherung" liegt bei 700 €.
- Ein Rentner erhält 400 € gesetzliche Rente.
- Der Rentner hat keine Riester-Rente.
- Das Sozialamt zahlt dem Rentner einen Zuschuß von 300 €.
- Die Gesamrente liegt bei 700 €.
- Bei der derzeitigen
Preissteigerung entsprechen 700 € in 25 Jahren einer
heutigen
Kaufkraft von 351 €. - Der Rentner hat im Laufe seines Lebens das nicht für die Riester-Rente verschwendete Geld sinnvoller verwendet.
b) Geringverdiener mit Riester-Rente:
Liegt die gesetzliche Rente unter der Sozialhilfe/"Grundsicherung" im Alter, verrechnet das Sozialamt die Riester-Rente mit der "Grundsicherung".
Beispiel:
- Die "Grundsicherung" liegt bei 700 €.
- Ein Rentner erhält 550 € gesetzliche Rente.
- Der Rentner erhält eine Riester-Rente von z.B. 100 €.
- Das Sozialamt verrechnet die 100 € Riester-Rente (ebenso wie alle anderen Einkunftsarten) mit der "Grundsicherung" und zahlt dem Rentner einen Zuschuß von 50 €.
- Die Gesamrente liegt ebenfalls bei 700 €.
- Bei der derzeitigen
Preissteigerung entsprechen 700 € in 25 Jahren einer
heutigen
Kaufkraft von 351 €. - Das Riester-Sparen war ein Verlustgeschäft für den Rentner, der trotzdem arm ist.
- Nur das Sozialamt profitiert.
c) Durchschnittsverdiener mit Riester-Rente:
Liegt die gesetzliche Rente zumindest auf Höhe der Sozialhilfe/"Grundsicherung" im Alter, zahlt das Sozialamt nichts. Die Riester-Rente kommt hinzu.
Beispiel:
- Ein Rentner erhält 700 € gesetzliche Rente.
- Der Rentner erhält eine Riester-Rente von z.B. 200 €.
- Bei der derzeitigen
Preissteigerung entsprechen 200 € Riester-Rente in
25 Jahren einer heutigen
Kaufkraft von 100 €. - Das Sozialamt zahlt keinen Zuschuß.
- Die Gesamrente liegt bei 900 €.
- Bei der derzeitigen
Preissteigerung entsprechen 700 € in 25 Jahren einer
heutigen
Kaufkraft von 351 €. - Das Riester-Sparen war sinnlos. Arm ist der Rentner trotzdem.
d) Besserverdiener mit Riester-Rente:
Beispiel:
- Ein Rentner erhält 2.000 € gesetzliche Rente.
- Der Rentner erhält eine Riester-Rente von z.B. 300 €.
- Bei der derzeitigen
Preissteigerung entsprechen 300 € Riester-Rente in
25 Jahren einer heutigen
Kaufkraft von 150 €. - Die Gesamrente liegt bei 2.300 €.
- Bei der derzeitigen
Preissteigerung entsprechen 2.300 € in 25 Jahren
einer heutigen
Kaufkraft von 1.153 €. - Das Riester-Sparen war nicht ganz sinnlos. Einen nennenswerten Unterschied macht die Riester-Rente jedoch nicht. Auch Besserverdiener werden über niedrige Renten staunen.
Was sagt das Bundesministerium für Altersarmut und Sozialabbau (BMAS)?
Wie das BMAS schreibt, soll die Grundsicherung Hilfebedürftigen lediglich "ein Existenzminimum gewährleisten. Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gibt. Die Grundsicherung ist dazu da, Hilfebedürftigen zu helfen. Sie ist keine staatlich garantierte Mindestrente zu Lasten künftiger Steuerzahler."
Desweiteren verkauft das BMAS die Riesterrente mit einer bei Anlagebetrügern beliebten Methode: Man spricht von monatlich geringen Anlagebeträgen und jährlichen Profiten/Zuschüssen. Ist das seriös? Ist das überhaupt legal?
Die Regierungsparteien definierten selbst im Strafgesetzbuch unter § 263 einen Betrüger als jemanden, der "das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält."
Die vom ARD-Magazin Monitor nachgewiesenen Vermögensschäden für Millionen Geringverdiener werden von zahlreichen Politikern und Lobbyisten geleugnet, und die Regierungsparteien versuchen alles ihnen Mögliche, um vor allem die Millionen Geringverdiener zur Riester-Rente zu überreden. Falls Ihnen, lieber Leser, ein Grund einfällt, warum die Propaganda für die Riesterrente nicht unter § 263 des Strafgesetzbuches fällt oder nicht bestraft werden sollte, mailen Sie uns bitte Ihre Argumentation.
Das BMAS bestätigte
immerhin, daß die
Riester-Rente ebenso wie
Lebensversicherungen und alle
anderen Einkünfte mit der "Grundsicherung" verrechnet werden,
wenn
die gesetzliche Rente unter der "Grundsicherung" liegt.
Kosten, Risiken, Massenkündigungen
Eine erste Zwischenbilanz: Bis Ende 2007 haben die Riester-Versicherten 950.000 von 9,3 Mio. Riester- Versicherungen gekündigt.
Das BMAS wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß "die Kündigung eines Vertrags teuer sein könne, denn vor allem am Anfang der Vertragslaufzeit fielen Provisionen für den Vermittler sowie Verwaltungs- und Bearbeitskosten an. Wer mit dem Riester-Sparen ganz aufhöre, müsse zudem Zulagen zurückzahlen".
Finanzexperte Niels Nauhauser (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) stellte im Dezember 2008 fest:
- Viele Riester-Sparer folgten ohne eingehende Prüfung der Beratung der Vermittler, obwohl die Verträge teuer seien und niedrigen Ertrag brächten.
- Die Höhe der Provisionen wurde von den Regierungsparteien nicht begrenzt.
- Menschen sind oft erschrocken über die Zusatzkosten, die zum Teil über den staatlichen Zulagen liegen.
- Teils wurden den Sparern auch monatliche Beiträge angeraten, die sie sich gar nicht leisten können.
- Die Stornierung von anderen, nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Lebensversicherungen ist deutlich niedriger.
Welch ein Armutszeugnis.



