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Die Verfassung des Deutschen Reiches

Posted in Die Verfassung des Deutschen Reiches

vom 11. August 1919 | Herausgegeben Berlin 1920 | Gedruckt in der Reichsdruckerei

Die Verfassung des Deutschen Reiches

Definition Verfassung

Eine Verfassung wird vom Volk in freier geheimer Wahl gewählt. Die Verfassung entsteht vom Volke aus. Im Rechtssinne ist die Verfassung eines Staates der Inbegriff der geschriebenen oder ungeschriebenen grundlegenden Rechtssätze über Organisation und Funktionsweise der Staatsgewalt und die Rechtsstellung des Einzelnen.