Definition Grundgesetz
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD). Ein Grundgesetz ist definitiv keine Verfassung und darf als solches nicht mit einer Verfassung gleichgestellt werden. Die Unterschiede beider Begriffsbestimmungen kann gar nicht unterschiedlicher sein.