Wiedervereinigung BRD-DDR 1990 nach Art. 23 GG war politisch klug
Es gab gute Gründe dafür, in dem rasanten Prozess der Wiedervereinigung 1989-1990 auf eine zeitraubende Verfassungsdiskussion zu verzichten und nicht sofort gemäß Art. 146 GG zu verfahren, sondern – gewissermaßen als eine Vorstufe dazu – zunächst die staatliche Einheit nach dem damaligen Art. 23 GG schnellstmöglich herbeizuführen. Im damaligen Systemwettbewerb hatte sich eben das westdeutsche Wirtschaftssystem mit dem Anspruch einer Sozialen Marktwirtschaft gegenüber dem planungswirtschaftlichen Ansatz der DDR erkennbar durchgesetzt.